Alle Leistungen von A bis Z Stationäre Rehabilitation - Kurantrag
>> Freitag, 11. September 2009
Ist eine stationäre Reha-Maßnahme notwendig, übernimmt z. b. die BARMER, die DAK sowie alle Krnkenkassen die dafür entstehenden Kosten.
Versicherte ab 18 Jahren entrichten eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Tag.
Die erforderliche Maßnahme wird von Ihrem Arzt veranlasst. Er leitet das Antragsverfahren ein.
Soll bei Beschäftigten die Erwerbsfähigkeit erhalten oder wiederhergestellt werden, so erbringen vorrangig die Rentenversicherungsträger die medizinischen Rehabilitationsleistungen. Die Barmer kann in diesem Fall keine Kosten übernehmen - hilft aber gerne, wenn es um den Antrag geht. Antragsvordrucke erhalten Sie ebenfalls in Ihrer jeweiligen Krankenkassen-Geschäftsstelle.